Wir schlagen die Teilnahme aller im Wahlkreis 82 wohnhaften Mitglieder beim Meinungsbild aus folgenden Gründen vor:
1. Die Teilnahme aller im Wahlkreisgebiet wohnhaften Mitglieder – unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu einem Kreisverband – stellt die Gleichbehandlung der Mitglieder der Kreisverbände Pankow und Friedrichshain-Kreuzberg sicher.
2. Wie die Erfahrungen aus vergangenen Wahlen zeigen, engagieren sich viele Mitglieder des Kreisverbands Pankow im Wahlkampf stark über das direkte Einzugsgebiet ihres Wohnorts hinaus. Wir befürchten einen demobilisierenden Effekt und einen negativen Einfluss auf das bündnisgrüne Erst- wie Zweitstimmenergebnis in Prenzlauer Berg Ost bei der nächsten Bundestagswahl, wenn beim Meinungsbild eine Ungleichbehandlung der nicht im Wahlkreisgebiet wohnhaften Mitglieder der Kreisverbände Friedrichshain-Kreuzberg und Pankow vorliegt.
3. Im Sinne der Satzung des KV Pankow §6(3) haben Mitglieder des KV Pankow Stimmrecht bei Aufstellungen von Kandidat*innen nach dem Bundeswahlgesetz.
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antrag: | Wahlordnung für die Nominierungsveranstaltung für den Bundestags-Wahlkreis 82 (Friedrichshain-Kreuzberg und Prenzlauer Berg Ost) |
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Antragsteller*in: | Vorstand KV Pankow (dort beschlossen am: 01.10.2024) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 05.10.2024, 12:15 |
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